GRÜNE Dortmund gegen geplante Änderung des Polizeigesetzes in NRW
 

GRÜNE Dortmund gegen geplante Änderung des Polizeigesetzes in NRW

Kreisverband
18.06.2018 – Pressemitteilung

Die Schwarz-Gelbe Koalition in NRW plant ein neues Polizeigesetz nach bayerischem Vorbild. Mehr Sicherheit – das war in Wahlkampfzeiten ein großes Thema. Doch diese Zeiten sind vorbei, jetzt hat die Schwarz-Gelbe Koalition unter Ministerpräsident Laschet ein Polizeigesetz vorgelegt, das eben nicht mehr Sicherheit bringt. Stattdessen geraten die Rechte der Bürgerinnen und Bürger unter die Räder.

Diesen Weg wollen wir GRÜNE in Dortmund nicht mitgehen! Wir rufen deshalb gemeinsam mit vielen gesellschaftlichen Gruppen zu einem breit getragenen Widerstand gegen das Polizeigesetz und zur Teilnahme an der Demonstration vor dem Landtag am 07.07. gegen das neue Polizeigesetz auf.

Johannes Rehborn, Sprecher der Dortmunder Grünen:

"Das geplante Gesetz täuscht mehr Sicherheit nur vor, mehr Sicherheit schaffen wird es nicht. Für diese reine Symbolpolitik greifen CDU und FDP aber drastisch in die Grundrechte der Menschen in NRW ein. Mit dem neuen Begriff der 'drohenden Gefahr' wird die Unschuldsvermutung ausgehebelt. Es reicht zukünftig aus, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein, um Opfer der verschärften polizeilichen Maßnahmen zu werden.

Nicht ohne Grund formuliert ja auch die Fanhilfe Dortmund ihre Sorge, dass unter dem Vorwand der terroristischen Gefahr die Befugnisse der Polizei erneut massiv erweitert werden sollen. Sie sorgt sich um viele Fußballfans, die zukünftig unter diesen erweiterten Möglichkeiten der Polizei leiden könnten.

Ich halte Teile des vorgeschlagenen Gesetzes für verfassungswidrig oder zumindest verfassungsrechtlich bedenklich. Wir Grüne in Dortmund rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, ihre Rechte zu schützen und sich dem breiten Protest aus allen Teilen unserer Gesellschaft anzuschließen."

Ergänzend noch einige Beispiele der geplanten Verschärfungen im Polizeigesetz:

Bisher darf die Polizei nur tätig werden, wenn eine konkrete Gefahr besteht. Das soll sich ändern: Künftig soll es reichen, wenn eine “drohende” Gefahr besteht. Das bedeutet: Künftig genügt es, wenn die Polizei vermutet, dass etwas passieren könnte, um in die Grund und Freiheitsrechte der Bürger*innen einzugreifen. Ganz konkret wird das Problem der “drohenden” Gefahr beim Gefängnis auf Verdacht, der starken Ausweitung der Präventivhaft. Durch das Polizeigesetz NRW soll künftig allein schon eine „drohende Gefahr“ genügen, um vorbeugend in Haft genommen zu werden - bis zu einem Monat!
Die so genannte strategische Fahndung ist die umbenannte Schleierfahndung, damit die FDP sie akzeptieren konnte. Die Polizei kann zukünftig Personen auf öffentlich zugänglichen Wegen und Plätzen anhalten, sie nach ihrer Identität befragen und mitgeführte Sachen oder Fahrzeuge in Augenschein nehmen. Jede*r, der*die sich zukünftig irgendwo aufhält, kann also durchsucht werden. Amnesty befürchtet, dass vor allem Personen mit Migrationshintergrund davon betroffen sind.
Der Staatstrojaner kommt aufs Handy: Die Polizei kann in Zukunft Trojaner auf Handys und Smartphones schleusen, um Messenger Nachrichten mitzulesen und Telefongespräche abzuhören. Dafür muss die Polizei auf Sicherheitslücken im Betriebssystem zurückgreifen. Sie wird somit selbst zum Hacker.

Johannes Rehborn

Johannes Rehborn, Sprecher des KV Dortmund


Die Zeitschrift der GRÜNEN in Dortmund

 
 
 
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